FDM
Förderanträge

Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten in Drittmittelanträgen

Person schreibt an einem Laptop, daneben ein Notizblatt Person schreibt an einem Laptop, daneben ein Notizblatt Person schreibt an einem Laptop, daneben ein Notizblatt © StartupStockPhotos | Pixabay

Viele Forschungsförderer verlangen, dass in Anträgen auf Fördermittel Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten gemacht werden. Dafür kann ein Antragskapitel vorgesehen sein, oder es muss ein Datenmanagementplan (DMP) mit eingereicht werden. Formale und inhaltliche Vorgaben variieren nicht nur zwischen den Drittmittelgebern, sondern auch zwischen den Disziplinen und einzelnen Förderprogrammen oder Ausschreibungen.

Hinweis

Einige Angaben spiegeln unsere persönlichen Einschätzungen aufgrund unserer bisherigen Beratungserfahrung wider oder beruhen auf informeller Kommunikation mit Vertreter*innen von Drittmittelgebern und Projektträgern. Wir bemühen uns, auch im Austausch mit den Förderorganisationen und Kolleg*innen an anderen Forschungsinstitutionen, um eine fortlaufende Aktualisierung und Konkretisierung.

Hier können Sie die Folien zur Info-Veranstaltung "Umgang mit Forschungsdaten: Was schreibe ich in meinen Förderantrag?" (2023) herunterladen.

Was Sie generell beachten sollten

  • Allgemeine Tipps für Antragskapitel zum Forschungsdatenmanagement (FDM) und für Datenmanagementpläne (DMP)
    • Nehmen Sie das FDM-Kapitel bzw. den DMP ernst und entwerfen Sie sie nicht erst kurz vor Abgabe-Deadline! Das Thema FDM wird immer wichtiger und hat daher auch zunehmend Einfluss auf das Votum der Gutachtenden.
       
    • Bleiben Sie beim Thema. Es geht NUR um den Umgang mit DATEN. Aussagen zu Ihren geplanten Journal-Artikeln, besuchten Konferenzen oder Ihrer Meinung zur Bedeutung von Open Science allgemein gehören eher nicht hierher.
       
    • Werden Sie so konkret wie möglich und vermeiden Sie allgemeine Floskeln. Beispiel: Statt "Wir machen regelmäßig Backups" lieber so etwas wie "Die Daten werden täglich über den "Backup & Restore"-Dienst auf Servern des Rechenzentrums der LUH gesichert".
       
    • Schreiben Sie kurze Sätze (oder auch nur Stichpunkte) mit klaren Aussagen.
       
    • Seien Sie realistisch. Versprechen Sie nur, was Sie auch wirklich umsetzen können. Wenn Sie konkrete Dienste, Infrastrukturen usw. benennen, informieren Sie sich vorab, ob diese tatsächlich Ihren Anforderungen entsprechen.
       
    • Lesen Sie sorgfältig im Antragsleitfaden, der DMP-Vorlage oder der Förderausschreibung nach, wozu genau der Förderer Angaben erwartet. Prüfen Sie, ob Ihr Text tatsächlich jeden genannten Punkt abdeckt!
  • Datenmanagement-Anforderungen wichtiger Förderer

    Praktisch alle Förderer, die FDM-Angaben erwarten, verlangen die Einhaltung der sogenannten FAIR-Prinzipien. Ihre Daten sollen also für Dritte auffindbar (findable), zugänglich (accessible), mit anderen Daten und technischen Systemen kompatibel (interoperable) und nachnutzbar (re-usable) sein.

    "Muss ich alle meine Daten veröffentlichen?"

    Nein, kein Förderer erwartet, dass Sie immer alles veröffentlichen, und auch nicht, dass Sie immer alles aufheben. Sie sollten aber stets bewusst und begründet entscheiden, welche Daten Sie aufheben oder gar veröffentlichen und welche nicht. Gründe, die gegen eine Veröffentlichung sprechen, können zum Beispiel rechtlicher oder ethische Natur sein. In den Leitlinien 13 und 17 des DFG-Kodex zur guten wissenschaftlichen Praxis wird das berücksichtigt. In EU-Projekten gilt das Prinzip "as open as possible, as closed as necessary", was letztlich auf dasselbe hinausläuft.

    In Ihrem Antrag oder einem dazugehörigen Datenmanagementplan legen Sie dar, wie genau Sie das gewährleisten. Hintergrund ist, dass möglichst viele mit öffentlichen Geldern entstandene Daten möglichst umfassend ausgewertet werden sollen, auch über das ursprüngliche Projekt hinaus. Außerdem sind die auf diesen Daten basierenden Forschungsergebnisse dann besser nachvollziehbar und überprüfbar.

    Wichtig!

    Gutachtende sind normalerweise angehalten, die Anträge auch an den Standards des jeweiligen Faches zu messen. Informieren Sie sich daher, was in Ihrem Fach allgemein als „Best Practice“ anerkannt ist, und ob ggf. sogar fachspezifische FDM-Richtlinien existieren. Solche Informationen finden Sie zum Beispiel in online-Portalen von Fachorganisationen und NFDI-Konsortien und auf der FDM-Seite der DFG.


    TIPP: Im DFG-Portal „Wissenschaftliche Integrität“ können Sie sich zu den einzelnen „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ fachspezifische Kommentare anzeigen lassen.

  • FDM-Unterstützungsdienste an der LUH

    An der LUH steht ein breit gefächertes Unterstützungsangebot zum Daten- und Informationsmanagement zur Verfügung. Die Richtlinie zum Umgang mit Forschungsdaten an der Leibniz Universität Hannover bietet grundlegende Handlungsempfehlungen. Auf der Webseite zum Forschungsdatenmanagement sind detaillierte Informationen, Materialien und Tools abrufbar. Das Service-Team Forschungsdaten bietet projektbegleitende Beratung an und organisiert Einführungs- und Vertiefungskurse zum Forschungsdatenmanagement. Auf Wunsch können diese Kurse auch fachspezifisch angepasst werden. Zusätzlich gibt es regelmäßige Vernetzungstreffen für einen Austausch zu FDM-Themen.

    Das Rechenzentrum LUIS der LUH bietet diverse Infrastrukturdienste an, das zentrale Hosting von FDM-relevanter Software und technischen Support. In dem institutionellen Forschungsdatenrepositorium können LUH-Angehörige Forschungsdaten veröffentlichen und mit einem DOI versehen lassen.

    An der TIB werden zudem im Rahmen der Fachinformationsdienste Mobilität und Verkehr sowie BAUdigital fachspezifische Forschungsdatenrepositorien und FDM-Beratungsdienste angeboten. Der DOI-Service dient als Anlaufstelle für Institutionen, die selbst DOIs für Forschungsdaten vergeben möchten, die in (institutionellen) Datenzentren archiviert und publiziert werden. Zusätzlich entwickelt die TIB derzeit einen Service, der die Publikation von zu Dissertationen gehörenden Forschungsdaten ermöglicht und die Forschenden dabei unterstützt.

Science Europe hat einen Leitfaden für das Erstellen und Begutachten von Datenmanagementplänen herausgegeben, an dem sich viele Förderer orientieren.

Hintergrundgespräche mit den Förderorganisationen

Die Unter-AG "Datenmanagementpläne" der DINI/nestor-AG Forschungsdaten hat in den Jahren 2021 und 2022 Hintergrundgespräche mit Vertreter*innen der großen Förderorganisationen zum Thema Datenmanagement organisiert. Die Gespräche gaben sowohl interessierten Forschenden als auch dem forschungsunterstützenden Personal Gelegenheit, vertiefende Fragen zu Anforderungen, Begutachtungsprozessen und aktuellen Entwicklungen zu stellen. Die Protokolle der Veranstaltung sind bereits veröffentlicht und in einem Artikel aufbereitet.

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

  • Welche FDM-Angaben werden in welcher Form verlangt?

    Die DFG sieht in fast allen ihrer Förderprogramme ein FDM-Antragskapitel vor. Was darin beschrieben werden soll, können Sie den jeweiligen Antragsleitfäden oder -mustern entnehmen. Für eine Sachbeihilfe (Kapitel 2.4) lautet die derzeitige Formulierung (Juli 2024) zum Beispiel:

     „[…] Werden in Ihrem Vorhaben Daten verwendet, neu erhoben und/oder verarbeitet, führen Sie die wesentlichen Informationen zum Umgang mit diesen Daten (sowie ggf. mit zugrundeliegenden Objekten) in diesem Abschnitt auf. Bitte orientieren Sie sich bei Ihren Ausführungen inhaltlich an den Punkten des entsprechenden Fragenkatalogs. Gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein:

    ▪ Art und Umfang der Daten
    ▪ Dokumentation und Datenqualität
    ▪ Speicherung und technische Sicherung
    ▪ Rechtliche Verpflichtungen und Rahmenbedingungen
    ▪ Ermöglichung der Nachnutzung und dauerhafte Zugänglichkeit
    ▪ Verantwortlichkeiten und Ressourcen

    Stellen Sie bitte auch dar, in welcher Form die am Projekt beteiligten Institutionen das Daten- und Informationsmanagement in Ihrem Vorhaben unterstützen.

    Sofern Sie bereits bei der Erläuterung der Vorarbeiten, des Arbeitsprogramms oder an anderer Stelle genauer auf den Umgang mit Forschungsdaten eingegangen sind, können Sie auf diese Ausführungen verweisen und sich an dieser Stelle auf ergänzende Angaben beschränken.

    Werden in Ihrem Projekt keine Daten in relevantem Umfang genutzt oder erzeugt, geben Sie dies bitte ausdrücklich an. Bitte beachten Sie, dass Sie Mittel für die im Rahmen der Aufwände mit Forschungsdaten anfallenden projektspezifischen Kosten beantragen können.

    Außerdem können Sie im dafür vorgesehenen Kapitel Mittel für FDM-spezifische Ausgaben beantragen, die nicht in die Grundausstattung fallen. Das können zum Beispiel Kosten für Zusatzpersonal sein, das Daten besonders aufwendig für eine Nachnutzung aufbereitet, oder auch Kosten für die Datenpublikation. Wenn Sie externe Dienstleister beauftragen wollen, prüfen Sie, ob diese über eine Gebührenordnung verfügen, oder holen Sie rechtzeitig individuelle Angebote ein.

    Beachten Sie bitte auch die weiteren Informationen und insbesondere die FAQ auf der DFG-Seite zu Forschungsdaten.

  • Wie umfangreich sollte das FDM-Kapitel sein?

    Das hängt vom Förderprogramm, der Größe des Projektes und dem jeweiligen Fach bzw. Forschungsgegenstand ab. Eine Vorgabe seitens der DFG gibt es dazu nicht. Bei Sachbeihilfen und Skizzen (GRK, SFB) empfehlen wir, dem Kapitel eine halbe bis ganze Seite zu widmen. Bei Vollanträgen von größeren Projekten kann es auch deutlich mehr sein, weil Sie dann genauer auf Themen wie Datenaustausch zwischen den Projektbeteiligten (Rechte/Infrastruktur), einheitliche Standards (Dokumentation/Dateiformate etc.) und ggf. Datenschutzkonzepte eingehen sollten.

  • Wie sollte das FDM-Kapitel strukturiert sein?

    Auch dazu gibt es keine feste Vorgabe. Wir empfehlen folgende Struktur:

    • Einleitender Satz zu relevanten Richtlinien, etwa so: "Der Umgang mit im Projekt erzielten Forschungsdaten erfolgt gemäß den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und der Richtlinie zum Umgang mit Forschungsdaten an der Leibniz Universität Hannover" [ggf. fachspezifische Richtlinien ergänzen].
       

    • Ankündigung, zu Projektbeginn einen Datenmanagementplan auszuarbeiten (optional, aber sehr zu empfehlen)
       

    • Geschätztes Gesamtvolumen der erhobenen und verarbeiteten Daten, einschließlich temporärer Versionen (ca. xxx GB)
       

    • Art der im Projekt erzeugten und/oder verarbeiteten Daten und deren Dateiformate (Stichpunkte reichen)
       

    • Dokumentation der Erzeugung und Verarbeitung von Daten:
      • Was wird dokumentiert (wer, wann, wo, wie)?
      • Wie/womit wird dokumentiert (z.B. Wiki, (elektronisches) Laborbuch, Git, Datenbank, Tabelle, Readme-Dateien, Metadaten-Files...)?
         

    • Benennung der für das Projekt relevanten fachspezifische Standards, z.B. zu:
      • Methodik der Datenerhebung und -verarbeitung
      • Strukturierung der Daten und deren Metadaten

      • Qualitätsstandards

      • ggf. Industrienormen
         

    • Genutzte IT-Infrastruktur während der Projektlaufzeit (z.B. Datenspeicher, Rechencluster, Fileserver, Backup-Dienste etc.)
       

    • Datenarchivierung: Wo werden Daten abgelegt, die gemäß der Guten Wissenschaftlichen Praxis aufbewahrt werden müssen, aber nicht veröffentlicht werden sollen?
       

    • Datenpublikation: Wo werden Daten so veröffentlicht, dass sie dort garantiert mindestens 10 Jahre zugänglich sind, einen Persistent Identifier (z.B. einen DOI) erhalten und eine Lizenz mit den Bedingungen für eine Nachnutzung angegeben werden kann?
       

    Je nach Forschungsthema sollten weitere Punkte behandelt werden, zum Beispiel Datenschutz oder verwertungsrechtliche Fragen. Denken Sie daran, FDM-Kosten zu beantragen, die nicht von der Grundausstattung abgedeckt sind!

    Am besten orientieren Sie sich an der DFG-Checkliste, die jedoch als Hilfestellung und nicht als verbindliche Vorgabe zu verstehen ist. Je nach Projekt kann es sinnvoll sein, die Reihenfolge der Informationen zu ändern oder nicht relevante Punkte wegzulassen.

  • Wird die Einhaltung der im Antrag gemachten Angaben geprüft?

    Eine routinemäßige Prüfung aller Projekte erfolgt nicht. Wenn Sie aber einen Fortsetzungsantrag stellen, wird schon genauer hingeschaut, ob Sie Ihre Ankündigungen zur ersten Projektphase auch umgesetzt haben. Ansonsten könnte eine Prüfung anlassbezogen erfolgen, wenn es zum Beispiel Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten gibt.

Europäische Union (EU)

Hinweis

Die genauen Anforderungen können sich je nach Programmlinie (Action) unterscheiden. Da die weitaus meisten Anträge im Rahmen der Research and Innovation Action (RIA) oder der Innovation Action (IA) gestellt werden, beziehen sich die folgenden Ausführungen vorrangig auf die Vorgaben zu diesen Programmlinien.

  • Welche FDM-Angaben werden in welcher Form verlangt?

    Wenn Sie einen Antrag stellen, müssen Sie im Abschnitt B (Project proposal -Technical description) des Standard Application Form (HE RIA, IA) unter Punkt 1.2 (Methodology, Seite 9) auf maximal einer Seite auf das geplante Datenmanagement eingehen. Insbesondere sollen Sie angeben, mit welchen Datenarten Sie arbeiten, wie Sie die FAIR-Prinzipien berücksichtigen und welche Ressourcen (Personal und Geldmittel) Sie für die Aufbereitung und langfristige Aufbewahrung der Daten veranschlagen.

    Bei Bewilligung müssen Sie zusätzlich innerhalb von sechs Monaten ab Förderbeginn einen Datenmanagementplan (DMP) vorlegen. Dieses Dokument soll im Laufe des Projekts regelmäßig aktualisiert und ggf. ergänzt werden, mindestens aber zur Mitte und zum Ende der Projektlaufzeit. Die den Forschungsergebnissen zugrundeliegenden Daten sind "so früh wie möglich", also normalerweise vor Ende der Projektlaufzeit, Open Access zu veröffentlichen.

    Weitere Infos finden Sie im kommentierten Standardvertrag, dem sogenannten "Annotated Grant Model Agreement", in Anhang 5 (HE Communication, Dissemination, Open Science and Visibility) auf den Seiten 367-369 und in den Erläuterungen unter Punkt 7 "Open science: Research data management" auf den Seiten 375-378. Außerdem wird im Horizon Europe Programme Guide im Kapitel Open Science (S. 45-53) ausführlich auf die Anforderungen an das Forschungsdatenmanagement und an Datenmanagementpläne eingegangen.

  • Wie umfangreich sollten die FDM-Angaben im Antragsformular bzw. der DMP sein?

    Die Angaben im Antragsformular dürfen maximal eine Seite lang sein. Für einen im Projektverlauf erstellten Datenmanagementplan (DMP) gibt es keine solche Beschränkung. Der Umfang richtet sich also nach den Anforderungen Ihres Projekts. Da bei ortsverteilten und interdisziplinären Verbundprojekten meist sehr unterschiedliche lokale Gegebenheiten und fachspezifische Anforderungen an das Datenmanagement zu berücksichtigen sind, sollten Sie mit einem Umfang von mindestens drei Seiten rechnen. Üblich sind aber eher um die 10 Seiten.

    TIPP: Halten Sie den DMP für das Gesamtprojekt eher kurz und allgemein und regeln Sie Details in standort- oder teilprojektspezifischen Unter-DMP. Das ist übersichtlicher und ermöglicht es, besser auf Gegebenheiten vor Ort (z.B. vorhandene IT-Infrastruktur) einzugehen.

  • Wie sollten die FDM-Angaben im Antragsformular bzw. der DMP strukturiert sein?

    Im Antragsformular sind die Inhalte, die Sie beschreiben sollen, recht genau vorgegeben (Punkt 1.2 Methodology, Seite 9). Es empfiehlt sich, auch die Reihenfolge beizubehalten, also mit einer Beschreibung der Datentypen zu beginnen, dann darzustellen, wie sichergestellt wird, dass Daten auffindbar, zugänglich, kompatibel und nachnutzbar sind (FAIR-Prinzipien) und schließlich auf die für das Datenmanagement und die Archivierung vorgesehenen Ressourcen einzugehen. Diese Reihenfolge ist allerdings nicht vorgeschrieben. Wichtig ist aber, dass Sie alle genannten Punkte inhaltlich abdecken.

    Zum Erstellen von Datenmanagementplänen in Horizon Europe-Projekten gibt es eine Vorlage für MS-Word, die eine Kapitelgliederung und Leitfragen für die inhaltliche Ausgestaltung enthält.

    Wenn Sie diese Vorlage nicht nutzen möchten, ist es dennoch ratsam, die Kapitelgliederung zu übernehmen. An einigen Punkten werden Sie allerdings merken, dass bestimmte Informationen mehrere Kapitel betreffen. Sie müssen sich dann nicht wiederholen, sondern sollten auf die entsprechenden Stellen verweisen, in denen Sie dazu schon etwas geschrieben haben ("siehe...").

    Für die meisten online-Tools zum Erstellen von Datenmanagementplänen wie RDMO, Argos und DMPonline sind Vorlagen für Horizon Europe-DMP in Arbeit oder stehen bereits zur Verfügung.

    Hinweis für ERC-Grantees

    Für Einzelpersonen, die eine Exzellenzförderung des European Research Counsels (ERC) erhalten, ist die offizielle Handreichung "Open Research Data and Data Management Plans" relevant. Darin ist detailliert ausgeführt, was ein DMP für entsprechende Projekte beinhalten soll und welche Tools und Repositorien genutzt werden können. Außerdem gibt es für dieses Förderprogramm eine eigene DMP-Vorlage.

  • Wird die Einhaltung der im Antrag bzw. im DMP gemachten Angaben geprüft?

    Ihre Angaben im Grant Agreement sind Bestandteil des Fördervertrags und daher rechtlich bindend. Der DMP gehört zu den sogenannten Lieferleistungen, den "Deliverables", und muss in einer ersten Version spätestens sechs Monate nach Beginn der Projektlaufzeit vorgelegt werden. Er sollte außerdem bei Bedarf, mindestens aber im Rahmen der periodischen Berichterstattung und für den Endbericht des Projekts aktualisiert werden.

    Die Vollständigkeit und Qualität der FDM-Kapitel und DMP sind Evaluationskriterium für Zwischen- und Abschlussberichte. Unseres Wissens gibt es dafür sogar spezielle Gutachtende. Sie melden ihre Beurteilung an die/den jeweilige/n Project Officer zurück, der/dem es dann überlassen ist, ob und in welcher Form er/sie Nachbesserungen einfordert.

    Eine regelmäßige Überprüfung, ob die darin beschriebenen Maßnahmen tatsächlich vor Ort umgesetzt werden, wird vermutlich nicht stattfinden. Bei Angaben, die sich online prüfen lassen (z.B. zu Datenpublikationen nach den FAIR-Prinzipien), sollten Sie aber mit Stichproben rechnen. Im Falle von Beschwerden könnte es zudem eine tiefergehende anlassbezogene Prüfung geben.

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

VolkswagenStiftung

  • Welche FDM-Angaben werden in welcher Form verlangt?

    Bei Anträgen für Programme der VolkswagenStiftung werden FDM-Angaben in Form eines Datenmanagementplans gefordert. Die Stiftung stellt als Hilfestellung eine Vorlage (Basis-Datenmanagementplan) zur Verfügung. Sie enthält sieben Fragen zum Datenursprung, Datentypen, Datenorganisation und Datenpublikation. Wenn schon feststeht, in welchem Repositorium die Daten veröffentlicht werden, sollen die Anforderungen des Repositoriums (zum Beispiel in Bezug auf das Format von Dateien und Metadaten) darin berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, das beabsichtigte Datenmanagement im Antrag selbst zumindest zu skizzieren, auch wenn das in den Ausschreibungen nicht explizit gefordert wird.

    Weitere Empfehlungen und Grundsätze der VolkswagenStiftung zu Open Access, Open Data und Open Source sind in der Open Science Policy festgehalten. Diese sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

    Tipp

    Die VolkswagenStiftung bietet über die Förderinitiative „Data Reuse – zusätzliche Mittel für die Aufbereitung von Forschungsdaten“ finanzielle Unterstützung für die Aufbereitung und Veröffentlichung von Datensätzen an. Für diese Förderung muss konkret die Zusammenarbeit mit einem geeigneten fachlichen Repositorium beschrieben werden, in welchem die Daten veröffentlicht werden.

  • Wie umfangreich sollte der Datenmanagementplan sein?

    Für den Umfang des Datenmanagementplans ist keine generelle Unter- oder Obergrenze von der VolkswagenStiftung vorgegeben. Es könnte aber entsprechende Vorgaben in den jeweiligen Ausschreibungen geben. Je nach Art der Daten und Fachdisziplin werden entsprechend detaillierte Angaben erwartet. Es sollten auch vorhandene community-spezifische Standards beachtet werden. Als grobe Orientierung empfehlen wir einen Umfang von etwa zwei bis fünf Seiten, sofern in der Ausschreibung nichts anderes vorgegeben ist.

  • Wie sollte der Datenmanagementplan strukturiert sein?

    Grundsätzlich empfiehlt die VolkswagenStiftung die Verwendung des Basis-Datenmanagementplans, dessen Vorlage von der Stiftung bereitgestellt wird.

  • Wird die Einhaltung der im Datenmanagementplan gemachten Angaben geprüft?

    Im laufenden Projekt erfolgen keine Prüfungen der FDM-Maßnahmen. Empfänger einer Förderung der VolkswagenStiftung sind allerdings verpflichtet, nach Abschluss des Projektes einen Bericht abzugeben, in welchem auch Angaben zum FDM gemacht werden müssen. Diese Angaben sollten den ursprünglich im DMP beschriebenen Absichten zumindest nicht grob widersprechen.