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Die DFG aktualisiert den Leitfaden für Projektanträge

Die DFG aktualisiert den Leitfaden für Projektanträge

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat ihre Anforderungen an den Umgang mit Forschungsdaten in den Anträgen von Einzel- und Verbundvorhaben konkretisiert (siehe Newsmeldung vom 14. März 2022). Angaben zum Forschungsdatenmanagement sind nun verpflichtend.

Im Leitfaden für Projektanträge (Vordruck 54.01) wurde dementsprechend das Kapitel 2.4 "Umgang mit Forschungsdaten" überarbeitet. Die geforderten Angaben sind nun ausführlicher beschrieben. Zur Orientierung kann die Checkliste der DFG zum Umgang mit Forschungsdaten genutzt werden.

Eine Übersicht von allen Änderungen im Leitfaden finden Sie hier.

Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2022, in der Anträge nach der bisherigen Versionierung  angenommen werden.